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Spender vertrauen uns ihre Mittel an, damit wir möglichst viel für die Kinder und Jugendlichen bewirken können. Diese Wirkung können wir nur mit Qualität und Verlässlichkeit erreichen, wenn wir konsequent die Qualität unserer Arbeit sicherstellen. Deshalb haben wir verschiedene Richtlinien erarbeitet, die die Einhaltung unserer Qualitätstandards garantieren.
Richtlinien zum Kinder- und Jugendschutz
Die Richtlinie schärft das Bewusstsein für die Bedeutung des pro-aktiven Kinder- und Jugendschutzes. Sie gibt Standards und Verhaltensregeln vor, insbesondere für Verdachtsfälle.
Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Korruption
Neben einer Definition des Begriffs und der Erscheinungsformen von Korruption und Betrug im In- und Ausland werden verbindliche Vorgaben und Verhaltensregeln aufgeführt.
Richtlinie über die Zusammenarbeit mit Projekt- und Kooperationspartnern
In dieser Richtlinie legen wir Ziele, Schwerpunkte, Kriterien und Verfahren unserer Arbeit in der Projektförderung und -begleitung fest.
Grundlagen der Stellung und der Tätigkeit der Ombudsperson
Die Ombudsperson ist eine Institution, die außerhalb der Einrichtung steht und von den Organen der Einrichtung sowie von Partnern und Spendern gleichermaßen unabhängig ist. Im Rahmen einer Beschwerdeführung kann sich jede Person unter Wahrung der Verschwiegenheit an die Ombudsperson richten. Die Ombudsperson erstattet dem Provinzialrat und dem Beirat jährlich Bericht.
Ombudsperson:
Dr. Janko Jochimsen
Seestraße 131
13353 Berlin
Tel.: 030 622 000 000
Zudem gibt es weitere Richtlinien unseres Trägers in den Bereichen IT und Datenschutz.